Es gelten bei Vonovia die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sowie die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Aber auch außerhalb dieser Zeiten sollten alle darauf achten, dass Nachbarinnen und Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden. Allerdings kann niemand seine Wohnung sowie den Balkon oder Garten völlig geräuschlos nutzen. Da seit Corona mehr Menschen zuhause sind, etwa durch Homeoffice, hat der Geräuschpegel sogar noch zugenommen.
Ein rücksichtsvolles Verhalten untereinander ist somit Grundvoraussetzung für ein harmonisches Miteinander. Sollten Sie sich jedoch einmal durch Lärm gestört fühlen – beispielsweise durch Handwerkergeräusche, laute Musik oder Geschrei –, empfehlen wir Ihnen ein direktes Gespräch mit Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn. Führt dies zu keiner Lösung, helfen wir Ihnen gerne weiter und setzen uns bei Bedarf auch als Schlichter ein. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung in Form eines schriftlichen Lärmprotokolls.
Es dient dazu, die Lärmbelästigung zu dokumentieren, und muss den Namen der verursachenden Person, Datum, Uhrzeit, Dauer sowie Art der Lärmbelästigung enthalten. Geben Sie möglichst auch Zeugen an, die das Lärmprotokoll unterschreiben. Wichtig: Führen Sie das Protokoll über mindestens zwei Wochen.
Sie können es uns anschließend einfach über die Kunden-App zukommen lassen. Nur mit diesen detaillierten Informationen können wir weitere Schritte unternehmen.
Bild links: Clemens Reifert ist stellvertretender Abteilungsleiter Allgemeine Bewirtschaftung bei Vonovia. Seit 2015 kümmert er sich mit seinem Team um die Anliegen der Mieterinnen und Mieter. Foto-Copyright: Steffen Füssel/vor-ort-foto.de