Was umfasst die Nebenkostenabrechnung?
In der Nebenkostenabrechnung werden jährlich die angefallenen Betriebs- und Heizkosten abgerechnet. Zu den Betriebskosten zählen die sogenannten „kalten Kosten“ wie beispielsweise die Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasserversorgung oder Versicherung. Die Heizkosten umfassen die „warmen Kosten“, die durch den Betrieb der Heizanlage und der Wassererwärmung entstehen.
Für die Nebenkosten leisten Sie eine monatliche Vorauszahlung. Am Ende einer Abrechnungsperiode, welche 12 Monate umfasst, werden alle umlagefähigen Kosten anteilig auf Sie verteilt. Da wir sämtliche Rechnungen von Lieferanten und Versorgern benötigen, kann die Erstellung der Abrechnung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gesetzlich haben wir für die Zustellung Ihrer Abrechnung ein Jahr Zeit. Aber seien Sie versichert, Sie werden Ihre Abrechnung selbstverständlich fristgemäß erhalten.
Haben Sie am Ende eines Abrechnungsjahres zu viel an Vorauszahlungen geleistet, erstatten wir Ihnen das Guthaben. Sind die entstandenen Kosten höher als Ihre Vorauszahlungen, ergibt sich für Sie eine Nachzahlung.
Bild rechts: Daniela Klüber, sie leitet den Bereich Objektbuchhaltung beim Kundenservice von Vonovia und ist seit 1999 im Unternehmen.
Welchen Einfluss hat die Energiekrise?
Durch die Energiekrise sind die Kosten für Dienstleistungen und Brennstoffe enorm gestiegen. Betroffen sind davon auch die Nebenkosten für Wohnen. Die Preiserhöhungen bereiten vielen Menschen Sorgen und stellen einige vor finanzielle Herausforderungen.
Seitens der Bundesregierung gibt es daher verschiedene Entlastungsmaßnahmen, mit denen Bürgerinnen und Bürger mehr Geld für Ihre Lebenshaltungskosten haben und besser durch die Energiekrise kommen sollen. Einen Überblick über aktuelle Vergünstigungen und Zuschüsse finden Sie auf unserer Seite zu den Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.
Darüber hinaus hatte die Bundesregierung einige befristete Entlastungspakete beschlossen:
- Zum einen haben Gas- und Fernwärmeversorger 2023 eine „Soforthilfe Dezember“ erteilt, die sich an der Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 orientiert hat. Die Gutschrift berücksichtigen wir direkt im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
- Zum anderen wurden die sogenannten befristeten „Energie- und Strompreisbremsen“ eingeführt. Hierbei wurde der Gaspreis auf 12 Cent/kWh brutto und der Strompreis auf 40 Cent/kWh brutto für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs reduziert. Die Bremsen galten für den Zeitraum März 2023 bis Dezember 2023. Die Kostenreduzierungen werden seitens der Versorger direkt bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
- Für nicht leitungsgebundene Energiearten können, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, zudem einmalige Härtefallhilfen beantragt werden. Die Antragsstellung übernehmen wir und leiten entsprechende Gutschriften an Sie weiter.
- Zusätzlich zu all den Maßnahmen wurde der Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von Oktober 2022 bis März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Sie selbst haben auch die Möglichkeit Ihre Verbrauchskosten möglichst gering zu halten, um so Kosten zu sparen. Achten Sie stets auf ein nachhaltiges und energiebewusstes Heizverhalten.
Sollten Sie von einer hohen Nachzahlung betroffen sein, melden Sie sich bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Wir können zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbaren.
Alles rund um die Nebenkostenabrechnung
Woraus genau setzt sich die Summe der Nebenkosten zusammen? Wie hoch dürfen die Nebenkosten sein? Und haben Sie als Mieterin oder Mieter überhaupt einen Einfluss auf das Abrechnungsergebnis? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen!