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Entlastungsmaßnahmen 2025

Die Bundesregierung hat für das neue Jahr wieder einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, welche Vergünstigungen und Zuschüsse es 2025 gibt.

Mit diesen Maßnahmen haben Sie mehr Geld für Ihre Lebenshaltungskosten

Bürgergeld – Übernahme von Heizkosten

Die hohen Preise für das Heizen können viele Mieterinnen und Mieter auch in diesem Jahr vor finanzielle Herausforderungen stellen. Wer Probleme hat, anfallende Nachzahlungen bei den Heizkosten zu bezahlen, kann Unterstützung beantragen. Das gilt übrigens auch für Personen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Was steckt dahinter?

Zu den Wohnungskosten, die das Jobcenter übernimmt, zählen neben der Kaltmiete auch die anfallenden Heizkosten. Dabei gilt die Faustregel der Angemessenheit. Bei der Frage, was als angemessen gilt, orientieren sich die Jobcenter der Arbeitsagentur an dem bundesweit gültigen Heizspiegel. Sie prüfen also, ob der Verbrauch des Antragstellers dem entspricht, was im Durchschnitt in vergleichbaren Wohnungen verbraucht wird.

Wer bekommt es wie?

Erwerbstätige oder -fähige wenden sich dafür an das örtliche Jobcenter. Rentner:innen an das Sozialamt.

Wichtig ist, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Rechnung für die Nachzahlung kommt. Hier ist es also wichtig, schnell zu handeln!

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Kinderzuschlag und Kindergeld

Gute Nachrichten für Familien: Im Januar 2025 sind die Auszahlungsbeträge beim Kindergeld, Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag jeweils um 5 Euro pro Monat erhöht worden:

  • Das Kindergeld beträgt nun 255 Euro monatlich pro Kind (2024: 250 Euro).
  • Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag (KiZ) ist von 292 Euro auf 297 Euro pro Kind gestiegen.
  • Der Kindersofortzuschlag wurde von 20 auf 25 Euro pro Monat erhöht.

Was steckt dahinter?

  • Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende, die bereits Kindergeld erhalten und deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.
  • Kindersofortzuschlag: Den Zuschlag erhalten bedürftige Familien mit Kindern, die beispielsweise mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Der Kinderzuschlag kann schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Nach Genehmigung wird er zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Wer bekommt es wie?

  • Wer die Leistungen bereits erhält, muss sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab sofort in der neuen Höhe ausgezahlt.
  • Wer Kinderzuschlag oder Kindersofortzuschlag neu beantragen möchte, kann das mit dem Online-Services der Familienkasse bequem erledigen.
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Abzug von Altersvorsorge-Aufwendungen

2025 können Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag weiterhin vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Was steckt dahinter?

Seit 2023 können Beiträge zur Altersvorsorge sowie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente bis zu zum Höchstbetrag zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Höchstbetrag beträgt im Jahr 2025 für Ledige 29.344 Euro und für Verheiratete 58.688 Euro.

Wer bekommt es wie?

Alle, die Altersvorsorgebeiträge ­leisten und eine Lohnsteuererklärung abgeben.

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Wohngeld-Plus

Das Wohngeld-Plus ist im Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent erhöht worden. Das bedeutet pro Haushalt etwa 30 Euro mehr. Das Wohngeld-Plus beträgt nun im Schnitt rund 400 Euro im Monat.

Gut zu wissen: Die Höhe der anrechenbaren Miete und die Einkommensgrenzen sind gestiegen. Damit haben ab 2025 auch Haushalte Anspruch auf den Zuschuss, die zuvor knapp über den Bemessungsgrenzen lagen.

Was steckt dahinter?

Anfang 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Seitdem haben zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen einen Anspruch darauf, einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat zu erhalten. Der Empfängerkreis hat sich damit verdreifacht.

Mehr erfahren: www.vonovia.de/mein-zuhause/wohngeldreform

Wer bekommt es wie?

Wohngeld steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Es kann nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden. Den Antrag gibt es in der örtlichen Wohngeldstelle oder online. Für die Beratung ist die jeweilige Wohngeldstelle zuständig. Sie berechnet auch die konkrete Höhe des Wohngelds.

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Verbesserte Homeoffice-Pauschale

2025 gibt es weiterhin die Möglichkeit, das Homeoffice abzusetzen. Der Gesetzgeber hat dafür die Homeoffice-Pauschale eingeführt: Sie erleichtert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Kosten für Heimarbeit als Werbungskosten abzusetzen.

Wer bekommt es wie?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen:

  • Für jeden Tag, den Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie 6 Euro von der Steuer absetzen. Und das unabhängig davon, ob Sie ein eigenes Arbeitszimmer haben oder am Küchentisch arbeiten.
  • Der Abzug ist für maximal 210 Homeoffice-Tage möglich. Maximal können Sie also 1.260 Euro im Jahr über die Homeoffice-Pauschale absetzen.
  • Falls für die Einrichtung des heimischen Arbeitsplatzes weitere Büroausstattung benötigt wird und der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt, können diese Ausgaben zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Deutschland-Ticket

Im Januar 2025 wurde der Preis für das Deutschland-Ticket von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat erhöht. Beschlossen wurde dies von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern.

Wer bekommt es wie?

  • Alle Bürgerinnen und Bürger können es beim ÖPNV-Anbieter vor Ort kaufen.
  • Je nach Bundesland ­unterscheidet sich die Nutzung.
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Bürgergeld – Übernahme von Heizkosten

Die hohen Preise für das Heizen können viele Mieterinnen und Mieter auch in diesem Jahr vor finanzielle Herausforderungen stellen. Wer Probleme hat, anfallende Nachzahlungen bei den Heizkosten zu bezahlen, kann Unterstützung beantragen. Das gilt übrigens auch für Personen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Was steckt dahinter?

Zu den Wohnungskosten, die das Jobcenter übernimmt, zählen neben der Kaltmiete auch die anfallenden Heizkosten. Dabei gilt die Faustregel der Angemessenheit. Bei der Frage, was als angemessen gilt, orientieren sich die Jobcenter der Arbeitsagentur an dem bundesweit gültigen Heizspiegel. Sie prüfen also, ob der Verbrauch des Antragstellers dem entspricht, was im Durchschnitt in vergleichbaren Wohnungen verbraucht wird.

Wer bekommt es wie?

Erwerbstätige oder -fähige wenden sich dafür an das örtliche Jobcenter. Rentner:innen an das Sozialamt.

Wichtig ist, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Rechnung für die Nachzahlung kommt. Hier ist es also wichtig, schnell zu handeln!

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Wohngeld-Plus

Das Wohngeld-Plus ist im Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent erhöht worden. Das bedeutet pro Haushalt etwa 30 Euro mehr. Das Wohngeld-Plus beträgt nun im Schnitt rund 400 Euro im Monat.

Gut zu wissen: Die Höhe der anrechenbaren Miete und die Einkommensgrenzen sind gestiegen. Damit haben ab 2025 auch Haushalte Anspruch auf den Zuschuss, die zuvor knapp über den Bemessungsgrenzen lagen.

Was steckt dahinter?

Anfang 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Seitdem haben zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen einen Anspruch darauf, einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat zu erhalten. Der Empfängerkreis hat sich damit verdreifacht.

Mehr erfahren: www.vonovia.de/mein-zuhause/wohngeldreform

Wer bekommt es wie?

Wohngeld steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Es kann nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden. Den Antrag gibt es in der örtlichen Wohngeldstelle oder online. Für die Beratung ist die jeweilige Wohngeldstelle zuständig. Sie berechnet auch die konkrete Höhe des Wohngelds.

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Kinderzuschlag und Kindergeld

Gute Nachrichten für Familien: Im Januar 2025 sind die Auszahlungsbeträge beim Kindergeld, Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag jeweils um 5 Euro pro Monat erhöht worden:

  • Das Kindergeld beträgt nun 255 Euro monatlich pro Kind (2024: 250 Euro).
  • Der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag (KiZ) ist von 292 Euro auf 297 Euro pro Kind gestiegen.
  • Der Kindersofortzuschlag wurde von 20 auf 25 Euro pro Monat erhöht.

Was steckt dahinter?

  • Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende, die bereits Kindergeld erhalten und deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.
  • Kindersofortzuschlag: Den Zuschlag erhalten bedürftige Familien mit Kindern, die beispielsweise mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Der Kinderzuschlag kann schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Nach Genehmigung wird er zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Wer bekommt es wie?

  • Wer die Leistungen bereits erhält, muss sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab sofort in der neuen Höhe ausgezahlt.
  • Wer Kinderzuschlag oder Kindersofortzuschlag neu beantragen möchte, kann das mit dem Online-Services der Familienkasse bequem erledigen.
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Verbesserte Homeoffice-Pauschale

2025 gibt es weiterhin die Möglichkeit, das Homeoffice abzusetzen. Der Gesetzgeber hat dafür die Homeoffice-Pauschale eingeführt: Sie erleichtert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Kosten für Heimarbeit als Werbungskosten abzusetzen.

Wer bekommt es wie?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen:

  • Für jeden Tag, den Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie 6 Euro von der Steuer absetzen. Und das unabhängig davon, ob Sie ein eigenes Arbeitszimmer haben oder am Küchentisch arbeiten.
  • Der Abzug ist für maximal 210 Homeoffice-Tage möglich. Maximal können Sie also 1.260 Euro im Jahr über die Homeoffice-Pauschale absetzen.
  • Falls für die Einrichtung des heimischen Arbeitsplatzes weitere Büroausstattung benötigt wird und der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt, können diese Ausgaben zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Abzug von Altersvorsorge-Aufwendungen

2025 können Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag weiterhin vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Was steckt dahinter?

Seit 2023 können Beiträge zur Altersvorsorge sowie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente bis zu zum Höchstbetrag zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Höchstbetrag beträgt im Jahr 2025 für Ledige 29.344 Euro und für Verheiratete 58.688 Euro.

Wer bekommt es wie?

Alle, die Altersvorsorgebeiträge ­leisten und eine Lohnsteuererklärung abgeben.

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Deutschland-Ticket

Im Januar 2025 wurde der Preis für das Deutschland-Ticket von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat erhöht. Beschlossen wurde dies von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern.

Wer bekommt es wie?

  • Alle Bürgerinnen und Bürger können es beim ÖPNV-Anbieter vor Ort kaufen.
  • Je nach Bundesland ­unterscheidet sich die Nutzung.
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Leistungen finden und online beantragen: Die Internetseite sozialplattform.de ist ein bundesweites Angebot der Sozialbehörden. Hier finden Sie für Ihre individuelle Situation passende Sozialleistungen und können diese direkt online beantragen.
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Wohngeld-Plus: Empfängerkreis erweitert sich 2025

Das Wohngeld-Plus ist im Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent bzw. 30 Euro pro Monat erhöht worden. Es beträgt nun im Schnitt rund 400 Euro im Monat. Da die Höhe der anrechenbaren Miete und die Einkommensgrenzen ebenfalls gestiegen sind, haben 2025 auch Haushalte Anspruch, die zuvor knapp über den Bemessungsgrenzen lagen.

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Preisbremse für Strom und Gas beendet

Die Gas- und Strompreisbremsen wurden von der Bundesregierung zum 31. Dezember 2023 beendet. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

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Das unternimmt Vonovia

Vonovia unterstützt Mieterinnen und Mieter mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen dabei, Energie und damit Kosten zu sparen. So zum Beispiel mit umweltfreundlichen und bezahlbaren Mieterstromkonzepten. Außerdem sollen die Gebäude durch energetische Modernisierungen energieeffizient werden.

Maßnahmen von Vonovia

Neben bezahlbaren Mieterstromkonzepten setzt Vonovia weitere Maßnahmen um – eine Übersicht finden Sie hier.

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