Mit diesen Maßnahmen haben Sie mehr Geld für Ihre Lebenshaltungskosten
Bürgergeld – Übernahme von Heizkosten
Die hohen Preise für das Heizen können viele Mieterinnen und Mieter auch in diesem Jahr vor finanzielle Herausforderungen stellen. Wer Probleme hat, anfallende Nachzahlungen bei den Heizkosten zu bezahlen, kann Unterstützung beantragen. Das gilt übrigens auch für Personen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
Was steckt dahinter?
Zu den Wohnungskosten, die das Jobcenter übernimmt, zählen neben der Kaltmiete auch die anfallenden Heizkosten. Dabei gilt die Faustregel der Angemessenheit. Bei der Frage, was als angemessen gilt, orientieren sich die Jobcenter der Arbeitsagentur an dem bundesweit gültigen Heizspiegel. Sie prüfen also, ob der Verbrauch des Antragstellers dem entspricht, was im Durchschnitt in vergleichbaren Wohnungen verbraucht wird.
Wer bekommt es wie?
Erwerbstätige oder -fähige wenden sich dafür an das örtliche Jobcenter. Rentner:innen an das Sozialamt.
Wichtig ist, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Rechnung für die Nachzahlung kommt. Hier ist es also wichtig, schnell zu handeln!
Kinderzuschlag und Kindergeld
Der Kinderzuschlag wurde 2024 auf bis zu 292 Euro pro Monat angehoben. Eine weitere Erhöhung ist für 2025 nicht geplant. Dafür sollen 2025 sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro je Kind und Monat ansteigen. Außerdem ist geplant, den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben.
- Das Kindergeld soll von 250 Euro auf monatlich 255 Euro erhöht werden.
- Der Kindersofortzuschlag soll von 20 auf 25 Euro pro Monat steigen.
- Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 60 Euro im Jahr auf 6.672 Euro angehoben werden.
Das Ampel-Aus der Regierung hat jedoch zur Folge, dass viele gesetzliche Festlegungen für das Folgejahr noch nicht getroffen sind. Daher ist aktuell noch nicht klar, ob und wann diese Erhöhungen umgesetzt werden. Sobald dies feststeht, informieren wir Sie auf dieser Seite darüber.
Wer bekommt es wie?
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende, die bereits Kindergeld erhalten und deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.
- Kindersofortzuschlag: Den Zuschlag erhalten bedürftige Familien mit Kindern, die beispielsweise mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Der Kinderzuschlag kann schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Nach Genehmigung wird er zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Deutschland-Ticket
Ab 1. Januar 2025 steigt der Preis für das Deutschland-Ticket von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.
Wer bekommt es wie?
- Alle Bürgerinnen und Bürger können es beim ÖPNV-Anbieter vor Ort kaufen.
- Je nach Bundesland unterscheidet sich die Nutzung.
Wohngeld-Plus
Das Wohngeld-Plus wird ab Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent erhöht. Das bedeutet pro Haushalt etwa 30 Euro mehr. Das Wohngeld-Plus beträgt dann im Schnitt rund 400 Euro im Monat.
Gut zu wissen: Die Höhe der anrechenbaren Miete und die Einkommensgrenzen sind gestiegen. Damit haben ab 2025 auch Haushalte Anspruch auf den Zuschuss, die zuvor knapp über den Bemessungsgrenzen lagen.
Was steckt dahinter?
Anfang 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Seitdem haben zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen einen Anspruch darauf, einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat zu erhalten. Der Empfängerkreis hat sich damit verdreifacht.
Mehr erfahren: www.vonovia.de/mein-zuhause/wohngeldreform
Wer bekommt es wie?
Wohngeld steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Es kann nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden. Den Antrag gibt es in der örtlichen Wohngeldstelle oder online. Für die Beratung ist die jeweilige Wohngeldstelle zuständig. Sie berechnet auch die konkrete Höhe des Wohngelds.
Abzug von Altersvorsorge-Aufwendungen
Auch 2025 können Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vollständig von den Steuern abgesetzt werden. Der Höchstbetrag ist derzeit jedoch noch nicht offiziell festgelegt.
Was steckt dahinter?
Seit 2023 können Beiträge zur Altersvorsorge sowie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente bis zu zum Höchstbetrag zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass diese Regelung auch 2025 Bestand haben wird. Basierend auf dem Trend der letzten Jahre ist es wahrscheinlich, dass der Höchstbetrag für 2025 leicht ansteigen wird.
Wer bekommt es wie?
Alle, die Altersvorsorgebeiträge leisten und eine Lohnsteuererklärung abgeben.
Bürgergeld – Übernahme von Heizkosten
Die hohen Preise für das Heizen können viele Mieterinnen und Mieter auch in diesem Jahr vor finanzielle Herausforderungen stellen. Wer Probleme hat, anfallende Nachzahlungen bei den Heizkosten zu bezahlen, kann Unterstützung beantragen. Das gilt übrigens auch für Personen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
Was steckt dahinter?
Zu den Wohnungskosten, die das Jobcenter übernimmt, zählen neben der Kaltmiete auch die anfallenden Heizkosten. Dabei gilt die Faustregel der Angemessenheit. Bei der Frage, was als angemessen gilt, orientieren sich die Jobcenter der Arbeitsagentur an dem bundesweit gültigen Heizspiegel. Sie prüfen also, ob der Verbrauch des Antragstellers dem entspricht, was im Durchschnitt in vergleichbaren Wohnungen verbraucht wird.
Wer bekommt es wie?
Erwerbstätige oder -fähige wenden sich dafür an das örtliche Jobcenter. Rentner:innen an das Sozialamt.
Wichtig ist, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Rechnung für die Nachzahlung kommt. Hier ist es also wichtig, schnell zu handeln!
Wohngeld-Plus
Das Wohngeld-Plus wird ab Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent erhöht. Das bedeutet pro Haushalt etwa 30 Euro mehr. Das Wohngeld-Plus beträgt dann im Schnitt rund 400 Euro im Monat.
Gut zu wissen: Die Höhe der anrechenbaren Miete und die Einkommensgrenzen sind gestiegen. Damit haben ab 2025 auch Haushalte Anspruch auf den Zuschuss, die zuvor knapp über den Bemessungsgrenzen lagen.
Was steckt dahinter?
Anfang 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Seitdem haben zwei Millionen Haushalte mit kleinem Einkommen einen Anspruch darauf, einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat zu erhalten. Der Empfängerkreis hat sich damit verdreifacht.
Mehr erfahren: www.vonovia.de/mein-zuhause/wohngeldreform
Wer bekommt es wie?
Wohngeld steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Es kann nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld, kombiniert werden. Den Antrag gibt es in der örtlichen Wohngeldstelle oder online. Für die Beratung ist die jeweilige Wohngeldstelle zuständig. Sie berechnet auch die konkrete Höhe des Wohngelds.
Kinderzuschlag und Kindergeld
Der Kinderzuschlag wurde 2024 auf bis zu 292 Euro pro Monat angehoben. Eine weitere Erhöhung ist für 2025 nicht geplant. Dafür sollen 2025 sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro je Kind und Monat ansteigen. Außerdem ist geplant, den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben.
- Das Kindergeld soll von 250 Euro auf monatlich 255 Euro erhöht werden.
- Der Kindersofortzuschlag soll von 20 auf 25 Euro pro Monat steigen.
- Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 60 Euro im Jahr auf 6.672 Euro angehoben werden.
Das Ampel-Aus der Regierung hat jedoch zur Folge, dass viele gesetzliche Festlegungen für das Folgejahr noch nicht getroffen sind. Daher ist aktuell noch nicht klar, ob und wann diese Erhöhungen umgesetzt werden. Sobald dies feststeht, informieren wir Sie auf dieser Seite darüber.
Wer bekommt es wie?
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern oder Alleinerziehende, die bereits Kindergeld erhalten und deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.
- Kindersofortzuschlag: Den Zuschlag erhalten bedürftige Familien mit Kindern, die beispielsweise mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Der Kinderzuschlag kann schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Nach Genehmigung wird er zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Abzug von Altersvorsorge-Aufwendungen
Auch 2025 können Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vollständig von den Steuern abgesetzt werden. Der Höchstbetrag ist derzeit jedoch noch nicht offiziell festgelegt.
Was steckt dahinter?
Seit 2023 können Beiträge zur Altersvorsorge sowie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente bis zu zum Höchstbetrag zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass diese Regelung auch 2025 Bestand haben wird. Basierend auf dem Trend der letzten Jahre ist es wahrscheinlich, dass der Höchstbetrag für 2025 leicht ansteigen wird.
Wer bekommt es wie?
Alle, die Altersvorsorgebeiträge leisten und eine Lohnsteuererklärung abgeben.
Deutschland-Ticket
Ab 1. Januar 2025 steigt der Preis für das Deutschland-Ticket von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.
Wer bekommt es wie?
- Alle Bürgerinnen und Bürger können es beim ÖPNV-Anbieter vor Ort kaufen.
- Je nach Bundesland unterscheidet sich die Nutzung.
Wohngeld-Plus: Empfängerkreis erweitert sich 2025
Das Wohngeld-Plus wird ab Januar 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent bzw. 30 Euro pro Monat erhöht. Es beträgt dann im Schnitt rund 400 Euro im Monat. Da die Höhe der anrechenbaren Miete und die Einkommensgrenzen gestiegen sind, haben 2025 auch Haushalte Anspruch, die zuvor knapp über den Bemessungsgrenzen lagen.
Preisbremse für Strom und Gas beendet
Die Gas- und Strompreisbremsen wurden von der Bundesregierung zum 31. Dezember 2023 beendet. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Das unternimmt Vonovia
Vonovia unterstützt Mieterinnen und Mieter mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen dabei, Energie und damit Kosten zu sparen. So zum Beispiel mit der Nachtabsenkung bei Gas-Zentralheizungen und mit umweltfreundlichen und bezahlbaren Mieterstromkonzepten. Bis 2050 will Vonovia alle rund 30.000 geeigneten Dächer mit Photovoltaik ausstatten. Bis 2030 soll mehr als die Hälfte dieses Ziels erreicht sein. Außerdem sollen die Gebäude durch energetische Modernisierungen energieeffizient werden.
Maßnahmen von Vonovia
Neben bezahlbaren Mieterstromkonzepten setzt Vonovia weitere Maßnahmen um – eine Übersicht finden Sie hier.