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Kabelfernsehen: Anbieter finden und Vertrag abschließen

Sie wollen Fernsehen über Kabel schauen? Auf dieser Seite finden Sie den für Sie zuständigen Anbieter und können einen eigenen Vertrag abschließen.

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Seit Juli 2024 wird Ihr Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet, da die Bundesregierung die Gebührenumlage für Kabel-TV abgeschafft hat. Wenn Sie weiterhin Kabel-TV nutzen möchten, benötigen Sie einen eigenen Vertrag.

So schließen Sie einen TV-Einzelnutzervertrag ab:

  1. Geben Sie in der untenstehenden Abfrage Ihre Adresse ein.
  2. Sie werden anschließend zu einem bei Ihnen vor Ort verfügbaren Anbieter weitergeleitet.
  3. Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab.
  4. Schauen Sie wie gewohnt weiterhin Ihr TV-Programm.

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Umstellung des Kabelfernsehempfangs

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) zum 1. Juli 2024 hat unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung verändert.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Das galt früher: Bis Juli 2024 hat Vonovia mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen und die Kosten dafür auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung umgelegt.
  • Das gilt seit Juli 2024: Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist die Umlage der Kabel-TV-Kosten nicht mehr zulässig und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz endet automatisch. Wenn Sie weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen schauen wollen, müssen Sie nun einen eigenen Vertrag bei einem TV-Kabel-Anbieter abschließen (den für Sie zuständigen Anbieter können Sie weiter oben auf dieser Seite ermitteln).
  • Es gibt keine vorgeschriebene Frist, bis wann Sie einen eigenen TV-Kabelvertrag abgeschlossen haben müssen. Ohne Kabelanschluss-Vertrag können Sie jedoch ab Juli 2024 kein Kabelfernsehen mehr schauen.
  • Alternativ können Sie beispielsweise über DVBT oder über Streaming-Angebote fernsehen.
Sie haben noch eine Frage zu der Umstellung? In den nachfolgenden FAQs beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.

Fragen und Antworten