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Wenn wir Quartiere weiterentwickeln und dabei Gebäude energetisch sanieren, dann trägt Vonovia den allergrößten Teil der Investition. Ein Teil der Modernisierungskosten legen wir auf unsere Mieterinnen und Mieter um – im Rahmen einer Mieterhöhung nach Abschluss der Modernisierung. Damit diese Mieterhöhung die Menschen nicht finanziell überfordert, sind mehrere gesetzliche Begrenzungen eingebaut.
Zusätzlich geht Vonovia besonders behutsam mit den Mieterinnen und Mietern vor: Niemand soll wegen einer Modernisierung die Wohnung verlieren. Wer also Sorge hat, die höhere Miete nach einer Modernisierung nicht bezahlen zu können, wendet sich an das Sozialmanagement. Im direkten Gespräch finden wir gemeinsam eine Lösung, damit unsere Mieterinnen und Mieter in ihrem Quartier wohnen bleiben können. Das gilt in besonderem Maß für unsere Mieterinnen und Mieter über 70.
Telefon: +49 234 414 700 940 (montags - freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr)
E-Mail: modernisierung.info@vonovia.de
Schriftlich: Vonovia, Postfach, 44784 Bochum
Vorstellung des Härtefallmanagements
Die Modernisierung hat meine Mietkosten erhöht, das kann ich mir nicht leisten. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich in diesem Fall per Telefon, E-Mail oder Brief an das Härtefallmanagement von Vonovia. Dieses wurde 2018 ins Leben gerufen, um Mieterinnen und Mieter vertrauensvoll zu betreuen und zu unterstützen. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dort um alle modernisierungsbedingten wirtschaftlichen sowie persönlichen Härten und prüfen individuell jeden eingereichten Härtefalleinwand.
Sind Sie beispielsweise von einer Heizungsmodernisierung oder einer energetischen Sanierung betroffen, haben Sie drei Monate vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Ankündigung von uns erhalten. In diesem Schreiben weist Vonovia darauf hin, dass Sie einen Härtefallantrag stellen können, wenn die Wohnung nach der Modernisierung für Sie zu teuer ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nur geringe Renteneinkünfte haben, Sozialhilfeempfänger oder alleinerziehend sind.
Nach Eingang Ihres Antrages führen wir beim Härtefallmanagement eine erste Prüfung durch. Dafür benötigen wir auch Ihre Einkommensnachweise. Anschließend geben wir Ihren Antrag an die jeweiligen Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager vor Ort weiter. Sie sind eigens für dieses Thema zuständig, halten den persönlichen Kontakt zu Ihnen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, wie zum Beispiel einen Nachlass auf die Mieterhöhung.
Aber auch, wenn bei Ihnen im Gebäude beispielsweise die Fenster erneuert werden sollen und Sie selbst nicht mehr auf die Leiter steigen können, um die Gardinen abzuhängen, können Sie sich an das Härtefallmanagement der Vonovia wenden. Auch in diesem Fall unterstützen wir mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort.
Bild: Quartiersmanager Tilmann E. bei Mieterin Anna W. im Rahmen der Bewilligung ihres Härtefall Antrags.